Wir vertreten bei unserer Arbeit stets den Grundsatz der Ehrlichkeit und beraten Sie nicht nur im Hinblick auf die Wahl des Gutachtens, sondern auch bei allen einzelnen Schritten der reibungslosen Schadensabwicklung. Für die kompetente und objektive Beratung stehen wir Ihnen als Sachverständige außerdem mit unseren fundierten Kenntnissen über Verkehrsrecht jederzeit zur Verfügung.
Bei einem unverschuldeten Schadensfall müssen Sie als Geschädigter für das Unfallgutachten nicht in Vorleistung treten, da unsere Vergütung sowie die Kosten eines Rechtsanwaltes von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.