Leistungsdetails

Schadensgutachten bei
Haftpflichtschäden

Wir evaluieren und kalkulieren Ihren Schaden an Fahrzeugen und Transportmitteln aller Art verlässlich und akkurat. Ein vollständiges Gutachten dient bei der gegnerischen Versicherung als Regulierungsbasis und sollte demnach von einem freien und unabhängigen Experten erbracht werden.
Gerne stellen wir Ihnen einen unserer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Seite.
Wir gewährleisten bei unserer Arbeit stets die beste Qualität und Sicherheit.
Mit einer genauen Begutachtung finden wir heraus, welcher Schaden beim Unfall tatsächlich eingetreten ist und definieren dabei weitere Positionen, wie zum Beispiel die Wertminderung des Fahrzeugs durch den Unfall.

Info

Haftpflichtschaden –
Was ist das?

Als Geschädigter ist man nach einem Verkehrsunfall mit der Unfallabwicklung oft stark gefordert, i.d.R. hat die gegnerische Versicherung auch nichts zu verschenken. Dadurch wird häufig nicht das reguliert, was dem Geschädigten nach dem Haftpflichtschaden eigentlich zusteht.

Wir von BITTMANN Sachverständige unterstützen und beraten Sie gerne bei der Schadensabwicklung. Wir helfen sofort.

Es ist Ihre Entscheidung.

Ob Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich einer sach- und fachgerechten Reparatur unterziehen oder nicht, ist grundsätzlich Ihre Entscheidung!

Sie können sich den Nettobetrag zzgl. eventuell anfallender Wertminderung Ihres durch uns kalkulierten Schadens von der gegnerischen Versicherung einfach ausbezahlen lassen – die gegnerische Versicherung wird keine Rechnung von Ihnen einfordern.
Außerdem muss eine gegnerische Versicherung ebenso alle weiteren Kosten, die mit dem Schaden zusammenhängen, begleichen (so z.B. Rechtsbeistandskosten, Nutzungsausfallentschädigung, Sachverständigenrechnung nach BVSK-Honorartableau).

Zu Ihrem Besten:

Ein unabhängiger und freier Sachverständiger, der von Ihnen beauftragt wurde, wird immer ein faires Urteil fällen und sich neutral für den Geschädigten einsetzen.

Es kommt durchaus vor, dass Versicherungen bzw. deren Prüforganisationen willkürlich einen kalkulierten Schadensbetrag kürzen und dem Geschädigten somit noch mehr in Mitleidenschaft ziehen.
Trotz unseres fairen deutschen Verkehrsrechts ist es empfehlenswert, als Unfallopfer sowohl einen Sachverständigen als auch einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Auf diese Weise wird Ihnen eine rasche und professionelle Schadensregulierung garantiert.

Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne.

Kontakt

BITTMANN
Sachverständige

Bürgerstraße 29
75015 Bretten

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T +49 (0) 7258 93016-55
F +49 (0) 7258 93016-56

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