Leistungsdetail

Sachverständige für
Leasinggutachten

Bei Leasingverträgen kann es hin und wieder zu Problemen zwischen Händlern und Kunden kommen. Im Regelfall wird das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Periode vom Kunden zurückgegeben und ein neues Modell wird geleast. Sollte der Händler bei der Rückgabe allerdings nicht zufrieden mit dem Zustand des Autos sein, weil dieser nicht der normalen Abnutzung entspricht, verlangt er vom Kunden eine Erstattung.
Um diese Abnutzung fachgerecht beurteilen zu können, kann vorab ein neutrales Leasinggutachten in Auftrag gegeben werden.
Dieses gibt darüber Aufschluss, ob es sich bei der Abnutzung tatsächlich um Beschädigungen handelt, die eine Zusatzzahlung erfordern, oder ob diese lediglich als Gebrauchsspuren zu sehen sind, die mit der Zahlung der Leasingrate beglichen sind.

Info

Leasing –
Was ist das?

Beim Leasing überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung.
Für diese Nutzung zahlen Sie monatlich eine vereinbarte Leasingrate. Der Gegenstand geht also nicht vollständig in Ihren Besitz über, sondern Sie geben ihn nach Ablauf der vereinbarten Leasinglaufzeit wieder an die Leasinggesellschaft zurück.
Der Leasinggeber prüft das Fahrzeug bei der Rückgabe auf Beschädigungen und Mängel.

Bevor am Ende der Leasinglaufzeit das böse Erwachen auf Sie zukommt, empfiehlt sich ein neutrales Leasinggutachten durch einen freien Sachverständigen.

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BITTMANN
Sachverständige

Bürgerstraße 29
75015 Bretten

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T +49 (0) 7258 93016-55
F +49 (0) 7258 93016-56

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